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BVerwG, 01.10.1958 - IV C 17.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 29.03.1957 - V/2 450/56
- BVerwG, 01.10.1958 - IV C 17.58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.10.1957 - III C 228.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1958 - IV C 17.58
So hat bereits der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 23. Oktober 1957 (BVerwG III C 228.56), das sich mit dem Erwerb von Hausrat durch "Möbelkinder" beschäftigt, durch die Wendung "wenn nicht bereits durch Insichgeschäft" zu erkennen gegeben, daß er eine Möbelübereignung durch Eltern an minderjährige Kinder für rechtlich möglich hält. - BVerwG, 21.11.1957 - IV B 137.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1958 - IV C 17.58
Nachdem der Senat auf Beschwerde des Klägers eine Revision zugelassen hatte (BVerwG IV B 137.57), hat der Kläger Revision eingelegt.
- BVerwG, 02.09.1964 - IV C 109.64
Antrag auf Hausratentschädigung - Anforderungen an einen Eigentumsnachweis bei …
Auf die Bedeutung der Volljährigkeit für die Abgrenzung von "wirklicher Übereignung" und "bloßer Besitzübergabe" beim Eigentumsnachweis von "Möbelkindern" habe das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 17.58 hingewiesen.Zweifelhaft könnte allerdings der Eigentumsübergang rechtlich sein, weil eine ausreichende Kenntlichmachung dieses Vorgangs vor Erreichen der Volljährigkeit des Klägers nicht dargetan ist, um ein Insichgeschäft des Vaters anzunehmen (BVerwG IV C 17.58).